Rettungsweste und Schwimmweste
Einsatz Rettungswesten als Persönliches Schutzmaterial gegen Ertrinken PSA
Rettungswesten welche das Atmen sicherstellen, müssen den Träger in eine ohnmachtsichere
Position befördern. Die Rettungsweste muss also in der Lage sein, eine Person im
Wasser selbständig in die Rückenlage zu drehen und den Kopf stabilisiert über dem
Wasser halten, denn nur so ist das Atmen bei Bewusstlosigkeit möglich.
Nebst den einschlägigen Bestimmungen DGUV (Deutsches Unfallversicherungsgesetz) schreibt auch
die SUVA das Tragen von aufblasbaren Rettungswesten von mindestens 150 N beim Arbeiten am
Wasser vor. Nachfolgend der Auszug aus den entsprechenen SUVA Richtlinien:
Es wird empfohlen, nur Westen mit mindestens 150 N Auftrieb (EN ISO 12402-3/-2) zu verwenden.